Usus auf deutsch
Definition
Der Begriff "usus" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt "Gebrauch" oder "Anwendung". Er bezieht sich auf die praktische Nutzung oder den Einfluss von etwas in einem bestimmten Kontext, häufig in gesellschaftlichen oder juristischen Zusammenhängen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
- Ususfructus (Nutzungsrecht)
- Ususmodernus (moderne Anwendung)
- Usus eigene (eigener Gebrauch)
Gegenteile
Beispielsätze
- Der usus des Begriffs hat sich im Laufe der Jahrhunderte verändert.
- In der juristischen Ausbildung ist der usus von Gesetzen und Verordnungen von großer Bedeutung.
- Der usus in der Gesellschaft zeigt, wie bestimmte Bräuche und Traditionen über Generationen hinweg weitergegeben werden.
- Bei der Analyse eines Textes muss man den usus der verwendeten Sprache berücksichtigen.