Wahl erst und zweitstimme
Definition
Die Begriffe Erst- und Zweitstimme beziehen sich auf das Wahlsystem in Deutschland. Bei Bundestagswahlen sowie in den meisten Landeswahlen hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Wähler einen Direktkandidaten in seinem Wahlkreis. Die Zweitstimme hingegen bestimmt die Zusammensetzung des Parlamentes und wird für eine Partei abgegeben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Bundestagswahl kann jeder Wähler seine Erst- und Zweitstimme abgeben.
- Die Erststimme ist entscheidend für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem jeweiligen Wahlkreis.
- Die Zweitstimme beeinflusst die proportionale Verteilung der Sitze im Parlament.
- Viele Wähler entscheiden sich, ihre Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien zu vergeben.