Vorerbe im testament

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Definition

Der Begriff "Vorerbe" bezeichnet im rechtlichen Kontext eine Person, die im Rahmen eines Testaments oder Erbes eine vorläufige Erbeinsetzung erhält. Der Vorerbe hat das Recht, den Nachlass zu nutzen, jedoch unterliegt er bestimmten Einschränkungen, da die endgültige Erbschaft an einen Nacherben übertragen wird. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Nachlass bis zum Tod des Vorerben zu verwalten und sicherzustellen, dass der Nacherbe zu einem späteren Zeitpunkt die Erbschaft in vollem Umfang erhält.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vorerbe durfte das Haus bewohnen, musste jedoch die value-in-kind an den Nacherben abgeben.
  • Im Testament wurde festgelegt, dass der Vorerbe die finanziellen Mittel verwalten kann, bis der Nacherbe alt genug ist.
  • Nachdem der Vorerbe verstorben war, fiel der Nachlass an den Nacherben.
  • Der Vorerbe hatte die Verpflichtung, den Wert des Nachlasses zu erhalten und nicht zu schädigen.