Vollstreckbar

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Definition

Vollstreckbar bezeichnet die Eigenschaft, dass eine gerichtliche Entscheidung, wie ein Urteil oder ein Beschluss, durch staatliche Behörden durchgesetzt werden kann. Es bedeutet, dass die in der Entscheidung festgelegten Rechtsfolgen verwirklicht und von den betroffenen Parteien befolgt werden müssen. In der Regel ist eine vollstreckbare Entscheidung notwendig, um Ansprüche z. B. auf Zahlung von Geld oder Herausgabe von Sachen durchzusetzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Urteil des Gerichts ist endlich vollstreckbar, was bedeutet, dass der Beklagte die Zahlung jetzt leisten muss.
  • Nur vier Wochen nach dem Urteil wurde die Vollstreckung eingeleitet, da die Forderung als vollstreckbar gilt.
  • Wenn eine Entscheidung als nicht vollstreckbar eingestuft wird, kann der Gläubiger keine Zwangsmaßnahmen ergreifen.
  • Die vollstreckbare Urkunde ermöglicht es dem Gläubiger, seine Ansprüche ohne weiteres Verfahren durchzusetzen.