Vom zoll freigegeben
Definition
"Vom Zoll freigegeben" bezeichnet den Status von Waren, die nach der Zollabfertigung nicht mehr unter zollrechtlicher Überwachung stehen. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Zollgebühren und -steuern entrichtet wurden und die Waren zur freien Verfügung stehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach der Ankunft im Hafen wurde die Lieferung vom Zoll freigegeben.
- Die Ware kann vom Kunden abgeholt werden, da sie bereits vom Zoll freigegeben wurde.
- Bei der Einfuhr ins Land stellte sich heraus, dass die Produkte nicht ordnungsgemäß deklariert waren und somit nicht vom Zoll freigegeben werden konnten.
- Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, um eine zügige Zollfreigabe zu gewährleisten.