Vom zoll freigegeben

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Definition

"Vom Zoll freigegeben" bezeichnet den Status von Waren, die nach der Zollabfertigung nicht mehr unter zollrechtlicher Überwachung stehen. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Zollgebühren und -steuern entrichtet wurden und die Waren zur freien Verfügung stehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Ankunft im Hafen wurde die Lieferung vom Zoll freigegeben.
  • Die Ware kann vom Kunden abgeholt werden, da sie bereits vom Zoll freigegeben wurde.
  • Bei der Einfuhr ins Land stellte sich heraus, dass die Produkte nicht ordnungsgemäß deklariert waren und somit nicht vom Zoll freigegeben werden konnten.
  • Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, um eine zügige Zollfreigabe zu gewährleisten.