Wirtschaftliche einheit grundsteuer
Definition
Die wirtschaftliche Einheit Grundsteuer bezeichnet die steuerliche Erfassung und Bewertung von Grundstücken und deren Bebauung in Deutschland. Sie stellt sicher, dass für jede wirtschaftliche Einheit, sprich jedes Grundstück oder jede Immobilie, eine Steuer auf den Besitz erhoben wird, die zur Finanzierung kommunaler Aufgaben verwendet wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die wirtschaftliche Einheit Grundsteuer wird jährlich von den Gemeinden erhoben und sorgt für eine stabile Einnahmequelle.
- Viele Immobilienbesitzer sind sich unsicher, wie die wirtschaftliche Einheit Grundsteuer genau berechnet wird.
- In einigen Regionen gibt es Diskussionen über eine Reform der wirtschaftlichen Einheit Grundsteuer, um die Belastungen fairer zu gestalten.
- Die Erhebung der wirtschaftlichen Einheit Grundsteuer erfolgt in der Regel auf Grundlage der Einheitswerte der Grundstücke.