Warm und kaltmiete

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Definition

Die Begriffe "Warmmiete" und "Kaltmiete" beziehen sich auf die Kosten, die ein Mieter für die Nutzung einer Wohnung oder eines Raumes zu zahlen hat. Die Kaltmiete bezeichnet dabei die Grundmiete ohne zusätzliche Kosten, während die Warmmiete die Kaltmiete plus Nebenkosten, wie Heizkosten und Wasserversorgung, umfasst.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Kaltmiete für die neue Wohnung beträgt 800 Euro.
  • In der Warmmiete sind alle Nebenkosten, einschließlich Heizkosten, enthalten.
  • Bei der Wohnungssuche sollte man sowohl die Kaltmiete als auch die Warmmiete berücksichtigen.
  • Viele Mieter sind überrascht über die Höhe der Nebenkosten, die zur Warmmiete hinzukommen.