Vorläufiger erstattungsanspruch eines leistungsträgers das

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Definition

Der vorläufige Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers bezeichnet das rechtliche Recht eines Leistungsträgers, in bestimmte Leistungen, die er vorläufig erbracht hat, eine Rückerstattung zu fordern. Dies geschieht in der Regel, wenn der Leistungsträger vorübergehend Kosten übernommen hat, die dann möglicherweise nicht endgültig getragen werden, beispielsweise, wenn sich herausstellt, dass der zuständige Leistungsträger nicht der richtige oder dass bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt waren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der vorläufige Erstattungsanspruch des Leistungsträgers wurde im Falle der falschen Zuordnung schnell geltend gemacht.
  • Bei der Prüfung des Antrags stellte sich heraus, dass ein vorläufiger Erstattungsanspruch bestand.
  • Der Leistungsträger informierte den Klienten über die Möglichkeit eines vorläufigen Erstattungsanspruchs.
  • Es war notwendig, den vorläufigen Erstattungsanspruch rechtzeitig zu dokumentieren, um eventuelle Probleme zu vermeiden.