Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten arbeitslohn

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Definition

Der Ausdruck "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" bezieht sich auf Leistungen oder Zahlungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt, die über das vertraglich vereinbarte Gehalt hinausgehen. Dies kann beispielsweise Boni, Zulagen oder Sonderzahlungen umfassen, die nicht im regulären Arbeitsvertrag festgelegt sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Mitarbeiter erhielt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Sonderbonus für seine hervorragenden Leistungen.
  • Die Firma entschied sich, ihren Angestellten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Weihnachtsgratifikation auszuzahlen.
  • Bei guter Unternehmensentwicklung kann es zu Zahlungen kommen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.
  • Arbeitnehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen haben, wenn dies nicht vertraglich geregelt ist, selbst wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn fordern.