Z.k

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Definition

Das Kürzel "z.k." steht für "zum Kabinett" und wird häufig in der deutschen Sprache verwendet, insbesondere in der offiziellen Kommunikation. Es bezeichnet in der Regel den Rahmen von Entscheidungen oder Informationen, die vertraulich behandelt werden sollen und nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Informationen über die neue Strategie wurden z.k. an die Minister übermittelt.
  • Bitte behandeln Sie das Schreiben als z.k. und geben Sie es nicht weiter.
  • In der letzten Sitzung des Kabinetts wurden z.k. mehrere wichtige Beschlüsse gefasst.
  • Die Unterlagen sind z.k. und dürfen nicht ohne Zustimmung des Ministers weitergegeben werden.