Zum 15. kündigen

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Definition

"Zum 15. kündigen" bedeutet, sein Arbeitsverhältnis oder einen Vertrag zum 15. eines Monats zu beenden. Dies kann sowohl auf die Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber hinweisen und ist oft an vertragliche Fristen gebunden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Er hat beschlossen, zum 15. zu kündigen, um eine neue Stelle anzutreten.
  • Die Personalabteilung informierte ihn darüber, dass er zum 15. kündigen kann.
  • Sie überlegte lange, ob sie wirklich zum 15. kündigen sollte oder nicht.
  • Der Arbeitgeber bestätigte, dass die Kündigung zum 15. wirksam wird.