Ad acta

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Definition

„ad acta“ ist ein lateinischer Ausdruck, der wörtlich „zu den Akten“ bedeutet. Er wird verwendet, um auszudrücken, dass etwas als erledigt oder abgeschlossen betrachtet wird und nicht weiter bearbeitet wird. Der Begriff wird häufig in offiziellen Kontexten, wie beispielsweise in der Verwaltung oder der Justiz, verwendet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der Besprechung wurde das Thema ad acta gelegt.
  • Das Gericht erklärte den Fall für ad acta, da alle relevanten Informationen vorgelegt wurden.
  • In der letzten Sitzung beschlossen die Mitglieder, die alten Anträge ad acta zu legen.
  • Der Vorstand entschied, die Diskussion über die neuen Richtlinien ad acta zu führen und sich auf wichtigere Themen zu konzentrieren.