Dublin abkommen

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Definition

Das Dublin-Abkommen ist ein internationales Abkommen, das die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen innerhalb der Europäischen Union regelt. Es wird insbesondere dazu verwendet, um zu bestimmen, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags verantwortlich ist, um zu verhindern, dass Asylsuchende in verschiedenen Ländern mehrere Anträge stellen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Dublin-Abkommen soll sicherstellen, dass ein asylsuchender Mensch nur in einem EU-Staat registriert wird.
  • Viele Asylsuchende sind über die Regelungen des Dublin-Abkommens unzufrieden, da sie oft in Länder mit schlechteren Bedingungen geschickt werden.
  • Rechtliche Herausforderungen und Reformen des Dublin-Abkommens stehen im Fokus aktueller europäischer Debatten.
  • Während der Flüchtlingskrise 2015 wurde die Anwendung des Dublin-Abkommens mehrfach infrage gestellt.