Eine auflassungsvormerkung im grundbuch

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Definition

Eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist ein rechtlicher Eintrag, der sichergestellt, dass eine bestimmte Immobilie an eine bestimmte Person übergeben wird. Sie dient als Schutz für den künftigen Eigentümer, indem sie dessen Ansprüche auf das Grundstück im Grundbuch sichert, bevor der tatsächliche Eigentumsübergang erfolgt. Die Auflassungsvormerkung wird häufig im Rahmen von Kaufverträgen verwendet und stellt sicher, dass der Verkäufer nicht ohne weiteres das Grundstück an jemand anderen verkaufen kann.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Auflassungsvormerkung wurde im Grundbuch eingetragen, um die Interessen des Käufers zu sichern.
  • Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags steht die Auflassungsvormerkung bevor, die den Eigentumsübergang besiegelt.
  • Ohne die Auflassungsvormerkung könnte der Verkäufer das Grundstück unkompliziert an eine andere Partei veräußern.
  • Die Notarin erklärte, dass die Auflassungsvormerkung einen wichtigen Schutz für den Käufer darstellt.