Erbpacht das

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Definition

Erbpacht bezeichnet ein langjähriges Pachtverhältnis, bei dem der Pächter (Erbpächter) das Recht erhält, ein Grundstück oder ein Grundstücksteil zu nutzen, ohne es zu erwerben. In der Regel wird der Erbpachtvertrag für einen Zeitraum von 99 Jahren abgeschlossen. Der Erbpächter zahlt eine jährliche Erbpacht, während das Grundstück im Eigentum des Erbpachtgebers bleibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei dem neuen Wohnprojekt handelt es sich um Grundstücke, die im Erbpacht vergeben werden.
  • Er entschied sich für die Erbpacht, da diese Option für ihn finanziell leichter zu stemmen war.
  • Das Risiko einer Erbpacht kann darin bestehen, dass die Pacht über einen langen Zeitraum vertraglich verpflichtet bleibt.
  • Der Erbpächter kann in der Regel auf dem Grundstück bauen, muss jedoch die Zustimmung des Erbpachtgebers einholen.