Gewaltenteilung

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 22:41 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Die Gewaltenteilung bezeichnet das Prinzip der Aufteilung staatlicher Gewalten in verschiedene Organe, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit des Einzelnen zu schützen. In der Regel wird zwischen der Legislative (gesetzgebende Gewalt), der Exekutive (ausführende Gewalt) und der Judikative (rechtsprechende Gewalt) unterschieden. Dieses Konzept ist ein grundlegendes Element moderner demokratischer Systeme.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Gewaltenteilung ist eine fundamentale Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Demokratie.
  • In vielen Ländern ist die Gewaltenteilung in der Verfassung festgeschrieben, um Machtmissbrauch zu verhindern.
  • Ohne eine klare Gewaltenteilung kann es schnell zu autoritären Strukturen kommen.
  • Die Balance zwischen Legislative, Exekutive und Judikative muss ständig gewahrt werden, um die Rechte der Bürger zu schützen.