Gewaltenteilung
Definition
Die Gewaltenteilung bezeichnet das Prinzip der Aufteilung staatlicher Gewalten in verschiedene Organe, um Machtmissbrauch zu verhindern und die Freiheit des Einzelnen zu schützen. In der Regel wird zwischen der Legislative (gesetzgebende Gewalt), der Exekutive (ausführende Gewalt) und der Judikative (rechtsprechende Gewalt) unterschieden. Dieses Konzept ist ein grundlegendes Element moderner demokratischer Systeme.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Gewaltenteilung ist eine fundamentale Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Demokratie.
- In vielen Ländern ist die Gewaltenteilung in der Verfassung festgeschrieben, um Machtmissbrauch zu verhindern.
- Ohne eine klare Gewaltenteilung kann es schnell zu autoritären Strukturen kommen.
- Die Balance zwischen Legislative, Exekutive und Judikative muss ständig gewahrt werden, um die Rechte der Bürger zu schützen.