Ad personam

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Definition

"Ad personam" ist ein lateinischer Ausdruck, der wörtlich "zu der Person" bedeutet. In der Regel bezieht sich der Begriff auf Aussagen, Argumente oder Angriffe, die sich direkt auf die Eigenschaften, den Charakter oder die persönlichen Merkmale einer Person beziehen, anstatt auf die eigentlichen Argumente oder Themen zu fokussieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Diskussion wurde oft ad personam argumentiert, was die Debatte unnötig emotional machte.
  • Der Anwalt versuchte, seinen Standpunkt ad personam zu untermauern, indem er persönliche Angriffe auf den Zeugen richtete.
  • Es ist wichtig, in einer Debatte bei den Fakten zu bleiben und nicht ad personam zu argumentieren.
  • Kritik sollte stets auf den Argumenten basieren und nicht auf ad personam bezogenen Anschuldigungen.