Insolvenzverfahren das

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Definition

Das Insolvenzverfahren ist ein rechtlicher Prozess, der eingeleitet wird, wenn eine natürliche oder juristische Person nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen. Ziel des Verfahrens ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und das verbleibende Vermögen des Schuldners zur Tilgung der Schulden zu nutzen. In Deutschland ist das Insolvenzverfahren im Insolvenzordnung (InsO) geregelt und kann sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen durchgeführt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet, um die verbleibenden Vermögenswerte zu verwalten.
  • Viele Unternehmen sehen sich gezwungen, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn sie zahlungsunfähig werden.
  • Der Schuldner hofft auf eine einvernehmliche Lösung im Rahmen des Insolvenzverfahrens.
  • Im Insolvenzverfahren können Gläubiger ihre Forderungen anmelden und versuchen, einen Teil ihrer Ansprüche zurückzubekommen.