Vorkaufsrecht

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Definition

Das Vorkaufsrecht ist ein rechtlicher Anspruch, der einer Person oder einer Institution das Recht einräumt, eine bestimmte Immobilie oder einen bestimmten Vermögenswert zu einem festgelegten Preis zu erwerben, bevor dieser Vermögenswert einem Dritten angeboten wird. Das Vorkaufsrecht kann sowohl im Rahmen von Mietverhältnissen als auch im Bereich des Verkaufs von Eigentum bestehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Vorkaufsrecht ermöglicht es dem Mieter, die Wohnung zu kaufen, bevor der Eigentümer sie an jemand anderen verkauft.
  • Bei der Grundstücksveräußerung hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht, um öffentliche Interessen zu wahren.
  • Im Falle einer Insolvenz des Verkäufers kann das Vorkaufsrecht als Schutz für potenzielle Käufer dienen.
  • Der Käufer war froh, dass er ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück hatte, da die Preise in der Gegend steigen.