Adoption

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 12:13 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Adoption bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem eine Person (in der Regel ein Kind) in eine andere Familie aufgenommen wird und die rechtlichen Beziehungen zu den biologischen Eltern aufgehoben werden. Der Adoptierte erhält dabei den rechtlichen Status eines leiblichen Kindes und hat die gleichen Rechte wie ein biologisches Kind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Durch die Adoption wurde dem Kind ein neues Zuhause gegeben.
  • Die Adoptiveltern freuen sich auf die Ankunft ihres neuen Familienmitglieds.
  • Vor der Adoption müssen viele rechtliche Schritte durchlaufen werden.
  • Eine Adoption kann sowohl national als auch international erfolgen.