Afa
Definition
AFA steht für "Abschreibung für Abnutzung" und bezieht sich auf die steuerliche Berücksichtigung der Abnutzung von Anlagevermögen über einen bestimmten Zeitraum. Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Prozess, bei dem der Wert eines Vermögensgegenstands über die Zeit abgeschrieben wird, um den tatsächlichen Wertverlust in den Unternehmensbüchern zu reflektieren.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die AFA für das neue Maschinenbaugerät beträgt jährlich 10 % des Anschaffungswertes.
- Um die korrekte AFA zu berechnen, müssen wir den Zeitraum der Nutzung und die Restnutzungsdauer berücksichtigen.
- Die Firma hat ihre AFA in der letzten Bilanz deutlich reduziert, um den Gewinn zu steigern.
- Eine sorgfältige Planung der AFA kann helfen, die Liquidität des Unternehmens langfristig zu sichern.