Afa abschreibung

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Definition

Die AFA-Abschreibung (Abschreibung für Abnutzung) bezeichnet die systematische Verteilung der Anschaffungskosten eines abnutzbaren Vermögensgegenstands über dessen voraussichtliche Nutzungsdauer. Sie dient dazu, den Wertverlust von Vermögensgegenständen, wie Maschinen oder Büroausstattung, steuerlich geltend zu machen und die Bilanz entsprechend anzupassen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die AFA-Abschreibung wird in der Unternehmensbuchhaltung regelmäßig durchgeführt, um den Wertverlust der Maschinen zu berücksichtigen.
  • Durch die AFA-Abschreibung kann das Unternehmen steuerliche Vorteile nutzen und somit die Steuerlast reduzieren.
  • In der Finanzbuchhaltung ist es wichtig, die AFA-Abschreibung korrekt zu berechnen, um eine präzise Bilanz zu erstellen.
  • Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, wie wichtig die AFA-Abschreibung für die Darstellung der finanziellen Situation ihres Unternehmens ist.