Ag im behindertenausweis

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Definition

Die Abkürzung "ag" im Behindertenausweis steht für "außergewöhnliche Gehbehinderung." Sie wird verwendet, um Menschen zu kennzeichnen, die aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag erhebliche Einschränkungen beim Gehen haben. Personen mit dem Merkmal "ag" haben Anspruch auf bestimmte Vorteile und Nachteilsausgleiche, um ihre Mobilität zu unterstützen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Personen mit dem Merkmal "ag" im Behindertenausweis haben oft Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr.
  • Es ist wichtig, dass Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen.
  • Der Behindertenausweis mit dem Merkmal "ag" ermöglicht es Betroffenen, leichter Zugang zu bestimmten Diensten und Einrichtungen zu erhalten.
  • Der Antrag auf einen Behindertenausweis sollte gut vorbereitet werden, um das Merkzeichen "ag" zu erhalten.