Afa bei der steuererklärung
Definition
Die Abkürzungafa steht für "Absetzung für Abnutzung". Im Rahmen der Steuererklärung bezeichnet sie die Abschreibung von Anlagevermögen, die dazu dient, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes über seine Nutzungsdauer steuermindernd zu verteilen. Dies ermöglicht es Steuerpflichtigen, ihre jährliche Steuerlast zu senken, indem sie die Wertminderung ihrer betrieblichen Anlagen geltend machen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die AfA für meinen neuen Computer habe ich in der Steuererklärung korrekt eingetragen.
- Durch die AfA konnte ich die Steuerlast im letzten Jahr deutlich reduzieren.
- Bei der Berechnung der AfA ist es wichtig, die richtige Nutzungsdauer anzusetzen.
- Viele Unternehmer nutzen die AfA, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.