Akp

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Definition

Der Begriff "akp" bezieht sich in der Regel auf die "Allgemeine Krawall-Polizei", eine Einheit, die in bestimmten Ländern für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Kontrolle von Demonstrationen, Unruhen und anderen potenziell gewalttätigen Situationen zuständig ist. In anderen Kontexten kann "akp" auch für die "Aktive Kinder- und Jugendhilfe" oder ähnliche Organisationen stehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die akp wurde gerufen, um die friedliche Demonstration zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Ausschreitungen stattfinden.
  • Trotz der Präsenz der akp verlief die Veranstaltung ohne nennenswerte Zwischenfälle.
  • In der Stadt kam es zu Konflikten, die die akp dazu zwangen, eingreifen zu müssen.
  • Viele Bürger halten die Maßnahmen der akp für notwendig, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.