Aktives und passives wahlrecht

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Definition

Aktives und passives Wahlrecht bezeichnen zwei grundlegende Rechte in einem demokratischen System. Das aktive Wahlrecht umfasst das Recht, an Wahlen teilzunehmen und seine Stimme abzugeben. Das passive Wahlrecht hingegen beinhaltet das Recht, sich selbst zur Wahl zu stellen und gewählt zu werden. Beide Rechte sind essenziell für die Teilnahme an politischen Prozessen und die Ausübung von Demokratie.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In vielen Ländern wird das aktive und passive Wahlrecht für alle volljährigen Bürger gewährleistet.
  • Bei der nächsten Kommunalwahl möchte ich mein aktives Wahlrecht nutzen und meine Stimme abgeben.
  • Politische Bildung ist wichtig, um das Bewusstsein für die eigenen Rechte, insbesondere das aktive und passive Wahlrecht, zu stärken.
  • Der Ausschluss von Minderheiten beim Zugang zum passiven Wahlrecht führt häufig zu einer Unterrepräsentation in den Parlamenten.