Aliud
Definition
Das Wort "aliud" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "ein anderes" oder "etwas anderes". Es wird häufig in rechtlichen und philosophischen Kontexten verwendet, um Unterschiede oder Abweichungen zu kennzeichnen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- In der Rechtsprechung bezeichnet ein "aliud" häufig eine abweichende Leistung von der ursprünglich vereinbarten.
- Wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden können, muss ein "aliud" angeboten werden.
- In der philosophischen Diskussion wird häufig auf das "aliud" verwiesen, um verschiedene Existenzformen zu thematisieren.
- Der Künstler möchte in seinem neuen Werk ein "aliud" zur bisherigen Stilrichtung präsentieren.