Allgemeinstrom im mietvertrag
Definition
Allgemeinstrom im Mietvertrag bezieht sich auf die Kosten und Provisionen, die für die allgemeine Stromversorgung in einem Mietobjekt anfallen. Dies umfasst in der Regel die Beleuchtung von Treppenhäusern, Diebstahl- und Sicherheitsbeleuchtung sowie die Versorgung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküchen oder Garagen. Im Mietvertrag wird häufig festgelegt, inwieweit diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Allgemeinstrom im Mietvertrag sorgt dafür, dass alle gemeinschaftlichen Anlagen ausreichend mit Elektrizität versorgt werden.
- Mieter sollten sich im Klaren darüber sein, welche Kosten für den Allgemeinstrom anfallen und wie diese im Mietvertrag geregelt sind.
- In vielen Fällen sind die Kosten für den Allgemeinstrom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung enthalten.
- Einige Vermieter bieten die Möglichkeit an, den Allgemeinstrom separat abzurechnen, was für Mieter von Vorteil sein kann.