Allgemeinstrom im mietvertrag

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Definition

Allgemeinstrom im Mietvertrag bezieht sich auf die Kosten und Provisionen, die für die allgemeine Stromversorgung in einem Mietobjekt anfallen. Dies umfasst in der Regel die Beleuchtung von Treppenhäusern, Diebstahl- und Sicherheitsbeleuchtung sowie die Versorgung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküchen oder Garagen. Im Mietvertrag wird häufig festgelegt, inwieweit diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Allgemeinstrom im Mietvertrag sorgt dafür, dass alle gemeinschaftlichen Anlagen ausreichend mit Elektrizität versorgt werden.
  • Mieter sollten sich im Klaren darüber sein, welche Kosten für den Allgemeinstrom anfallen und wie diese im Mietvertrag geregelt sind.
  • In vielen Fällen sind die Kosten für den Allgemeinstrom im Rahmen der Nebenkostenabrechnung enthalten.
  • Einige Vermieter bieten die Möglichkeit an, den Allgemeinstrom separat abzurechnen, was für Mieter von Vorteil sein kann.