Allgemeinstrom in der nebenkostenabrechnung

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Definition

Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den Stromverbrauch, der für gemeinschaftliche Einrichtungen und Dienste in einem Gebäude verwendet wird, wie beispielsweise für Treppenhausbeleuchtung, Aufzüge, Heizungsanlagen und andere gemeinsame Bereiche. Dieser Teil des Stromverbrauchs wird in der Regel auf alle Mieter umgelegt und ist ein Bestandteil der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Allgemeinstrom wird in der Nebenkostenabrechnung als separater Posten aufgeführt.
  • Mieter sollten stets darauf achten, wie hoch der Anteil am Allgemeinstrom in ihrer Nebenkostenabrechnung ist.
  • Eine transparente Aufschlüsselung des Allgemeinstroms kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
  • Der Allgemeinstrom macht oft einen erheblichen Teil der Betriebskosten aus und sollte daher regelmäßig überprüft werden.