Angaben gemäß 5 tmg

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Definition

Die Angabe gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) bezieht sich auf die rechtlichen Anforderungen an Anbieter von Telemedien und Internetdiensten, transparente Informationen über ihre Identität und Kontaktmöglichkeiten bereitzustellen. Dies umfasst unter anderem den Namen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse und gegebenenfalls die Handelsregisternummer des Unternehmens. Diese Regelung soll die Haftung und die Kontaktaufnahme für Nutzer erleichtern.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die meisten Webseiten enthalten Angaben gemäß § 5 TMG, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.
  • Ein Impressum ist eine wichtige Angabe gemäß § 5 TMG, die oft auf der Webseite leicht auffindbar sein sollte.
  • Nutzer sollten die Angaben gemäß § 5 TMG überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Anbieter im Falle von Problemen kontaktieren können.
  • Verstöße gegen die Vorgaben von § 5 TMG können zu Abmahnungen führen, weshalb es ratsam ist, diese Informationen stets aktuell zu halten.