Ankündigung der vollstreckung

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 12:27 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Die Ankündigung der Vollstreckung ist ein formeller Akt, bei dem eine Behörde oder eine zuständige Stelle die betroffene Person über die bevorstehende Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme informiert. Dies kann beispielsweise die Pfändung von Vermögenswerten oder die Zwangsvollstreckung von Ansprüchen sein. Ziel dieser Ankündigung ist es, den Betroffenen rechtzeitig über die bevorstehenden Maßnahmen zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, darauf zu reagieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Ankündigung der Vollstreckung wurde den Schuldnern fristgerecht zugestellt.
  • Aufgrund der Ankündigung der Vollstreckung musste der Schuldner umgehend seine Finanzlage überdenken.
  • Nach der Ankündigung der Vollstreckung erhielt der Betroffene die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
  • Die Ankündigung der Vollstreckung stellt einen wichtigen rechtlichen Schritt im Verfahren dar.