Arbeitslosenversicherungspflichtig
Definition
Arbeitslosenversicherungspflichtig bezeichnet den Status einer Person, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitslosenversicherung in Deutschland verpflichtet ist, Beiträge zu zahlen. Dies betrifft in der Regel Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Viele Arbeitnehmer sind arbeitslosenversicherungspflichtig, solange sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
- Studenten, die neben dem Studium jobben, sind meist nicht automatisch arbeitslosenversicherungspflichtig.
- Bei Teilzeitjobs ist es wichtig zu klären, ob der Beschäftigte arbeitslosenversicherungspflichtig ist.
- Die Regelungen zur arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung können je nach Branche variieren.