Ass. jur

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Definition

'ass. jur.' ist die Abkürzung für 'associatus iuris' aus dem Lateinischen und bezeichnet einen akademischen Grad in der Rechtswissenschaft. Dieser Grad wird oft an Personen verliehen, die ein Jurastudium erfolgreich abgeschlossen haben und in der Regel Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiter in juristischen Berufen sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Jurastudiums erhielt er den Titel ass. jur. und konnte seine Karriere im Rechtswesen beginnen.
  • Als ass. jur. arbeitet sie eng mit erfahrenen Anwälten zusammen, um ihre praktischen Fähigkeiten zu erweitern.
  • Viele Rechtsreferendare sind mit der Abkürzung ass. jur. vertraut, da sie diesen Titel nach dem ersten Staatsexamen erhalten.
  • Der Titel ass. jur. ist ein Zeichen für akademische Qualifikation und wird in vielen juristischen Berufsbereichen anerkannt.