Aufgelassen im grundbuch

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Definition

Aufgelassen im Grundbuch bezeichnet den Zustand, in dem eine im Grundbuch eingetragene Rechtseintragung, wie zum Beispiel ein Grundpfandrecht oder eine Hypothek, gelöscht oder nicht mehr wirksam ist. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit der Beendigung von Belastungen an einem Grundstück verwendet, wenn die entsprechenden Verbindlichkeiten beglichen wurden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach der vollständigen Zahlung des Kredits wurde das Grundbuch aufgelassen und das Grundstück war nun frei von Belastungen.
  • Der Notar erklärte, dass die aufgelassene Hypothek im Grundbuch vermerkt wurde.
  • Um das Grundstück verkaufen zu können, musste die aufgelassene Eintragung im Grundbuch zuerst vorgenommen werden.
  • Die Eigentümerin war erleichtert, als sie erfuhr, dass ihre Grundstücksbeschwerde eine aufgelassene Position im Grundbuch hatte.