Aufhebung des insolvenzverfahrens

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Definition

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem ein laufendes Insolvenzverfahren durch das zuständige Gericht eingestellt wird. Dies geschieht in der Regel, wenn sich die finanzielle Situation des Schuldners so verbessert hat, dass eine Fortführung des Verfahrens nicht mehr notwendig oder sinnvoll ist. Nach der Aufhebung wird der Schuldner in der Regel von seinen Verbindlichkeiten befreit.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach einer positiven Geschäftsentwicklung kam es zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
  • Das Gericht entschied auf die Aufhebung des Insolvenzverfahrens und erteilte dem Schuldner die Restschuldbefreiung.
  • Die Gläubiger stimmten der Aufhebung des Insolvenzverfahrens einstimmig zu.
  • Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens konnte der Unternehmer seine Geschäfte ohne Einschränkungen fortführen.