Auflassung beim grundstückskauf

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Definition

Die Auflassung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht, der den rechtlichen Akt beschreibt, bei dem Eigentum an einem Grundstück übertragen wird. Sie ist eine Voraussetzung für den Eigentumsübergang und erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Erklärung beider Parteien, die im Grundbuch festgehalten wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Auflassung des Grundstücks fand am 15. Mai statt.
  • Vor der Auflassung sollte unbedingt ein Notar hinzugezogen werden.
  • Bei der Auflassung müssen beide Parteien anwesend sein, um ihre Zustimmung zu erteilen.
  • Die Auflassung ist entscheidend für die rechtliche Sicherheit beim Grundstückskauf.