Aushilfe auf geringfügiger beschäftigungsbasis

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Definition

Eine Aushilfe auf geringfügiger Beschäftigungsbasis ist eine Person, die in einem Unternehmen tätig ist, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl von Stunden pro Woche arbeitet. Diese Art der Beschäftigung fällt unter das Mindestlohngesetz und ist in der Regel auf 450 Euro im Monat begrenzt. Aushilfen übernehmen oft saisonale oder temporäre Tätigkeiten, um Engpässe im Personal zu überbrücken.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Als Aushilfe auf geringfügiger Beschäftigungsbasis kann man flexibel arbeiten und Erfahrungen sammeln.
  • Viele Studierende entscheiden sich für einen Minijob, um neben dem Studium als Aushilfe auf geringfügiger Beschäftigungsbasis zu arbeiten.
  • Die Aushilfe auf geringfügiger Beschäftigungsbasis erhält oft keine Zusatzleistungen wie Krankengeld oder Urlaubstage.
  • In der Saison sind die meisten Einzelhändler auf Aushilfen auf geringfügiger Beschäftigungsbasis angewiesen, um den Ansturm zu bewältigen.