Überobligatorische teil der pensionskasse

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Definition

Der überobligatorische Teil der Pensionskasse bezeichnet den Betrag, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zur Pensionskasse hinausgeht. In vielen Ländern ist es den Arbeitgebern und Arbeitnehmern möglich, zusätzliches Kapital in die Pensionskasse einzuzahlen, um eine höhere Altersvorsorge zu gewährleisten. Dieser zusätzliche Beitrag kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Viele Arbeitnehmer entscheiden sich dafür, in den überobligatorischen Teil der Pensionskasse einzuzahlen, um ihre Rente aufzubessern.
  • Der überobligatorische Teil der Pensionskasse kann helfen, finanzielle Engpässe im Alter zu vermeiden.
  • Unternehmen bieten häufig attraktive Modelle für den überobligatorischen Teil der Pensionskasse an, um Mitarbeiter zu gewinnen.
  • Eine frühzeitige Einzahlung in den überobligatorischen Teil der Pensionskasse kann langfristig größere Erträge versprechen.