01.06 im führerschein
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Definition
Der Begriff '01.06 im Führerschein' bezieht sich auf ein spezifisches Datum, das für die Gültigkeit und die Erneuerung eines Führerscheins von Bedeutung ist. In vielen Ländern wird ein Führerschein zu einem bestimmten Datum ausgestellt und hat eine festgelegte Gültigkeitsdauer, die oft an das Datum der Ausstellung gekoppelt ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- „Der Führerschein, den ich am 01.06. erhalten habe, ist für zehn Jahre gültig.“
- „Es ist wichtig zu wissen, wann das Ablaufdatum, also der 01.06., für deinen Führerschein ist.“
- „Die Führerscheinerneuerung sollte rechtzeitig vor dem 01.06. beantragt werden.“
- „Nach dem 01.06. darf ich ohne gültigen Führerschein nicht mehr fahren.“