01 auf dem führerschein

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Definition

Der Code „01“ auf dem Führerschein steht für die Erlaubnis, Fahrzeuge der Klassen AM (zweirädrige Kleinkrafträder) und A1 (leichte Motorräder) zu fahren. Diese Kennzeichnung zeigt an, dass der Inhaber des Führerscheins dazu berechtigt ist, bestimmte Arten von Motorrädern zu fahren und ist Teil der deutschen Führerscheinklassenregelung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um das Motorrad fahren zu können, benötigt man den Führerschein mit der Kennzeichnung „01“.
  • Viele junge Fahrer entscheiden sich, den „01“-Führerschein frühzeitig zu erwerben, um mehr Mobilität zu genießen.
  • Ohne die entsprechende Klasse auf dem Führerschein ist das Fahren eines Kraftrades nicht erlaubt und kann rechtliche Folgen haben.
  • In Deutschland wird die Erteilung der Führerscheinklasse „01“ durch eine spezielle Prüfung geregelt.