06 im führerschein

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Definition

06 im Führerschein bezeichnet die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen, die in Deutschland die Befugnis zum Fahren eines Kraftrades mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW bzw. 15 PS umfasst. Dieser Führerschein wird in der Regel im Rahmen der Ausbildung zum Motorradfahrer erworben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Um mit einem Kraftrad der Klasse 06 fahren zu dürfen, benötigt man den entsprechenden Führerschein."
  • "Er absolvierte seine Prüfung für den 06 im Führerschein nach intensiven Fahrstunden."
  • "Der 06 im Führerschein erlaubt es, mit einem Motorrad einer bestimmten Leistung zu fahren."
  • "Bei der Ausstellung des 06 im Führerschein werden die Sicherheitsanforderungen für Motorräder genau geprüft."