06 im führerschein
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Definition
06 im Führerschein bezeichnet die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen, die in Deutschland die Befugnis zum Fahren eines Kraftrades mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW bzw. 15 PS umfasst. Dieser Führerschein wird in der Regel im Rahmen der Ausbildung zum Motorradfahrer erworben.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
- Führerschein der Klasse B (für Pkw)
- Führerschein der Klasse C (für Lkw)
- Führerschein der Klasse D (für Busse)
Beispielsätze
- "Um mit einem Kraftrad der Klasse 06 fahren zu dürfen, benötigt man den entsprechenden Führerschein."
- "Er absolvierte seine Prüfung für den 06 im Führerschein nach intensiven Fahrstunden."
- "Der 06 im Führerschein erlaubt es, mit einem Motorrad einer bestimmten Leistung zu fahren."
- "Bei der Ausstellung des 06 im Führerschein werden die Sicherheitsanforderungen für Motorräder genau geprüft."