1.3g bei feuerwerk
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Definition
1.3g bei Feuerwerk bezeichnet eine Klassifizierung von pyrotechnischen Erzeugnissen, die in Deutschland und anderen EU-Ländern verkauft werden dürfen. Diese Kategorie umfasst Feuerwerkskörper, die nur geringe Mengen an explosiven Stoffen enthalten und somit bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Zulassung dieser Produkte ermöglicht es Privatpersonen, an bestimmten Tagen, wie dem Jahreswechsel, somit kleinere Feuerwerke zu genießen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Wahl des Feuerwerks entschied sich die Familie für 1.3g, da es eine sicherere Option für den eigenen Garten darstellt.
- Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass 1.3g Feuerwerk nur an bestimmten Tagen im Jahr abgebrannt werden darf.
- Das Angebot an 1.3g Feuerwerk hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, was die Auswahl für Verbraucher erweitert hat.
- Kinder sollten beim Umgang mit 1.3g Feuerwerk immer von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden, um Unfälle zu vermeiden.