1.4 g bei feuerwerk

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Definition

1.4 g bei Feuerwerk bezieht sich auf die Klassifizierung von Pyrotechnik und beschreibt die maximal erlaubte Menge an Schwarzpulver, die in einem Feuerwerkskörper enthalten sein darf. Diese Bezeichnung ist Teil der gesetzlichen Regelungen zur Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern und legt fest, dass Feuerwerksartikel mit einer Nennmasse von maximal 1,4 g als „nicht gefährlich“ gelten und somit im Handel erhältlich sind.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die meisten Silvesterfeuerwerke gehören zur Klasse 1.4 g und sind daher für den privaten Gebrauch zugelassen.
  • Es ist wichtig, die Label auf Feuerwerkskörpern zu lesen, um sicherzustellen, dass sie in die Kategorie 1.4 g fallen.
  • Bei der Auswahl von Feuerwerk sollte man auf die Nennmasse achten, um sicherzugehen, dass es der Klasse 1.4 g entspricht.
  • Feuerwerkskörper der Klasse 1.4 g sind eine beliebte Wahl für Familienfeiern und kleinere Veranstaltungen.