1. geltungstag
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Definition
Der Geltungstag ist der spezifische Tag, an dem ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Regelung in Kraft tritt und damit rechtlich bindend wird. Er markiert den Beginn der rechtlichen Wirkung der entsprechenden Norm und ist für die Anwendung und Durchsetzung dieser Norm von zentraler Bedeutung.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Geltungstag des neuen Gesetzes wurde auf den 1. Januar 2024 festgelegt.
- Alle Bürger müssen sich ab dem Geltungstag an die neuen Vorschriften halten.
- Der Geltungstag ist entscheidend, um die Übergangsfristen zu bestimmen.
- Juristen müssen den Geltungstag genau beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.