1/1 gemeinderecht im grundbuch
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Definition
1/1 gemeinderecht im Grundbuch bezeichnet die vollständige und uneingeschränkte Gemeinschaftsrechte an einem Grundstück. Dies bedeutet, dass die betreffende Gemeinde alle Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden sind, in vollem Umfang innehat. In der Regel steht dies im Zusammenhang mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gemeinde für die Verwaltung und Nutzung von öffentlichen Flächen oder Immobilien.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Grundstück ist im Grundbuch mit dem Vermerk 1/1 gemeinderecht eingetragen, was bedeutet, dass die Gemeinde das alleinige Nutzungsrecht hat.
- Bei der Entwicklung des neuen Wohngebiets muss das 1/1 gemeinderecht im Grundbuch berücksichtigt werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
- Die Anwohner sind sich uneinig über die Nutzung des Parks, der unter 1/1 gemeinderecht verwaltet wird.
- Ein Schulungsbedarf besteht, um die Mitarbeiter über die spezifischen Auflagen des 1/1 gemeinderechts zu informieren.