1/2 miteigentumsanteil

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Definition

Ein 1/2 Miteigentumsanteil bezeichnet einen Anteil an einem gemeinsamen Eigentum, der zur Hälfte an eine Person oder eine juristische Person gehört. Dies kann beispielsweise bei Immobilien oder anderen Vermögenswerten der Fall sein, bei denen mehrere Eigentümer eine rechtliche Mitbesitzgemeinschaft bilden. Jeder Miteigentümer hat das Recht, den gemeinsam genutzten Besitz zu nutzen und zu verwalten, unterliegt jedoch auch den Verpflichtungen, die aus dem Gemeinschaftseigentum resultieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Sie besitzt einen 1/2 Miteigentumsanteil an dem Ferienhaus, das sie mit ihrem Bruder geteilt hat.
  • Bei der Erbschaft fiel ein 1/2 Miteigentumsanteil an jedes der beiden Geschwister.
  • In der Wohnungseigentümergemeinschaft hat er einen 1/2 Miteigentumsanteil, der ihm bestimmten Einfluss auf die Entscheidungen gibt.
  • Der Kaufvertrag stellte klar, dass er einen 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück erwirbt, während sein Partner den anderen Teil hält.