1161 rechts
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Definition
Der Begriff "1161 rechts" bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung die spezielle Norm oder Regelung, die sich auf rechtliche Belange bezieht, die in den Paragraphen der jeweiligen Gesetzestexte verankert sind. In diesem Kontext bezieht sich "1161" typischerweise auf eine spezifische Gesetzesstelle innerhalb eines größeren rechtlichen Rahmens.
Synonyme
Verwandte Begriffe
- BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
- Rechtsprechung
- Rechtsordnung
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Anwalt verwies auf die Vorschrift "1161 rechts", um seinen Standpunkt zu untermauern.
- In der juristischen Diskussion wurde häufig die Interpretation von "1161 rechts" angeführt.
- Der Richter entschied unter Berücksichtigung der Grundlagen nach "1161 rechts".
- Die Partei berief sich in ihrem Antrag explizit auf die Regelungen, die in "1161 rechts" festgelegt sind.