1 und 2 stimme bei der wahl
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Definition
Die Begriffe „1 Stimme“ und „2 Stimmen“ bei der Wahl beziehen sich auf die Anzahl der Stimmen, die ein Wähler abgeben kann. In den meisten Wahlsystemen, insbesondere im deutschen Wahlrecht, hat ein Wähler die Möglichkeit, eine Stimme für einen Kandidaten (Erststimme) und eine Stimme für eine Partei (Zweitstimme) abzugeben. Diese Regelung ermöglicht es den Wählern, direkt Einfluss auf sowohl die personelle als auch die parteipolitische Zusammensetzung des Parlaments zu nehmen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der letzten Bundestagswahl habe ich meine 1 Stimme für den örtlichen Kandidaten und meine 2 Stimme für die Partei abgegeben.
- Viele Wähler wissen nicht, wie wichtig die 2 Stimme für die politische Landschaft ist.
- In einigen Wahlsystemen ist es möglich, dass die 1 Stimme für einen erfolgreichen Kandidaten und die 2 Stimme für eine kleinere Partei verwendet wird.
- Die Unterscheidung zwischen 1 und 2 Stimme ist für die Wahlprognosen von großer Bedeutung.