1 vollgeschoss im bebauungsplan
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Definition
1 vollgeschoss im Bebauungsplan bezeichnet die Anzahl der Vollgeschosse, die in einem bestimmten Baugebiet errichtet werden dürfen. Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das in vollem Umfang genutzt werden kann und eine Mindesthöhe aufweist. Die Regelungen dazu sind im Bebauungsplan festgesetzt und dienen der städtebaulichen Entwicklung sowie der Beachtung von Lärmschutz und Lichtverhältnissen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass für das Neubauprojekt 1 vollgeschoss vorgesehen ist.
- Bei der Planung des Wohnhauses wurden die Vorgaben für 1 vollgeschoss genau eingehalten.
- Das Architektenbüro musste das Entwurfskonzept anpassen, um den Anforderungen an 1 vollgeschoss gerecht zu werden.
- Im Stadtteil X gibt es mehrere Bauprojekte, die sich an die Regelung von 1 vollgeschoss halten müssen.