28 abs 1
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Definition
Der Begriff '28 abs 1' bezieht sich auf einen bestimmten Paragraphen oder Artikel in einem rechtlichen oder gesetzlichen Regelwerk, meist im deutschen Recht. Die Abkürzung 'abs' steht für 'Absatz' und bezeichnet einen spezifischen Unterabschnitt innerhalb eines Paragraphen. Der Inhalt von '28 abs 1' muss im Kontext des entsprechenden Gesetzes betrachtet werden, um die genauen rechtlichen Bestimmungen und Regelungen zu verstehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Anwalt verweist in seiner Auslegung auf 28 abs 1 des neuen Gesetzes.
- Um die rechtlichen Konsequenzen zu verstehen, ist es wichtig, 28 abs 1 genau zu lesen.
- Der Streitfall basiert auf einer Auslegung von 28 abs 1, was zu mehreren rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
- In der letzten Sitzung wurde die Anwendung von 28 abs 1 eingehend diskutiert und analysiert.